ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER LDSA sas
Die Bestellung stellt einen Kaufvertrag dar, und ihre Annahme bewirkt für den Lieferanten die Verpflichtung, sich an die allgemeinen und besonderen Bedingungen dieser Bestellung zu halten.
Außer bei besonderen Vereinbarungen, die in unseren Bestellungen festgelegt werden, gelten die angegebenen Preise als fest und nicht veränderbar und verstehen sich für Waren, die in unsere Fabriken geliefert werden.
LIEFERUNGEN:
Sofern in unseren Bestellungen nicht anders angegeben, sind die Lieferungen an unsere Werkstätten in Bar-le-Duc vorzunehmen. An Freitagnachmittagen und an Samstagen wird keine Lieferung angenommen. Jeder Sendung muss ein Lieferschein beigefügt sein.
FRISTEN:
Die auf unseren Bestellungen angegebenen Lieferfristen verstehen sich für Waren, die in unseren Werkstätten empfangen werden. Falls die Fristen nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, unsere Bestellung zu stornieren.
ABNAHME:
Die Abnahme von Lieferungen erfolgt in unseren Werkstätten. Es dürfen nur die in der Bestellung aufgeführten Mengen geliefert werden; Überschüsse können unfrei zurückgesendet werden. Der Betrag für die von unseren Kontrolleuren zurückgewiesenen Lieferungen geht zu Lasten des Lieferanten, der die Lieferung innerhalb einer Frist von acht Tagen durchführen muss. Wenn es einen Anlass dazu gibt, behalten wir uns das Recht vor, vom Lieferanten die Nachbesserung eines nicht zufriedenstellenden gelieferten Gerätes vor Ort, auf seine Kosten, zu verlangen.
RECHNUNGEN:
Auf den Rechnungen müssen die Nummer und das Datum unserer Bestellung aufgeführt sein. Sie müssen in zwei Exemplaren an unsere Büros in Bar-le-Duc gesendet werden. Jede Eigentumsvorbehaltsklausel, die auf Ihrer Empfangsbestätigung oder Rechnung erscheint, gilt als nicht geschrieben.
BEGLEICHUNG DER RECHNUNGEN:
Die Rechnungen werden an den Lieferanten beglichen, der den Kaufvertrag unterzeichnet hat, der die Bestellung darstellt. Jede Begleichung, die an einen Dritten geleistet werden muss, der nicht der Lieferant ist, unterliegt einer Rechnungsstellung für Verwaltungskosten in Höhe von 1 % der Rechnungssumme oder mindestens 100 Euro.
ZAHLUNG:
Alle Rechungen werden, außer bei besonderer Vereinbarung, innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Monats zum 15. des Folgemonats bezahlt. Jede nach dem 10. des Monats erhaltene Rechnung gilt als Wert des Folgemonats.
GERICHTSSTAND:
Im Streitfall ist der einzige von beiden Seiten anerkannte und akzeptierte Gerichtsstand der des Handelsgerichts Bar-le-Duc. Die auf den Schreiben unserer Lieferanten angegebenen Bedingungen gelten uns gegenüber nur, wenn wir sie ausdrücklich akzeptiert haben. Die gedruckten oder handgeschriebenen Bedingungen auf den Rechungen gelten als nichtig, wenn sie von denen auf unserer Bestellung verschieden sind.